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Land fördert

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Digitalisierung von Kleinstunternehmen

WAS wird gefördert:
 

  • der Internetauftritt des Unternehmens

  • Beratungen und Schulungen

  • der Einsatz von E-Commerce und des elektronischen Handels

  • die Verwaltung von sozialen Medien sowie digitaler Kommunikationsmodelle 

  • die Einführung digitaler Technologien und Prozesse zur Umsetzung und Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen

  • der Ankauf und die Optimierung von Software

 

WIE wird gefördert:
 

  • Die oben genannten Leistungen werden mit bis zu 60% der zulässigen Ausgabe im Rahmen der De-Minimis-Regelung bezuschusst

  • Die Mindestausgabe liegt bei 2000 Euro, die Höchstausgabe bei 10.000 Euro je Antrag

 

WER wird gefördert:
 

  • Für Kleinstunternehemen bis zu 5 Mitarbeitern

  • Eingetragen in der Handelskammer im Sektor: Handwerk, Industrie, Handel, Tourismus, Dienstleitung

 

WANN wird gefördert:
 

  •  Jedes Unternehmen kann im Zeitraum 2022/23 einen Antrag stellen. Dieser ist bis zum 31. Oktober des Jahres einzureichen, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.

 

Alle weiteren Informationen finden sie hier

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