Land fördert
Digitalisierung von Kleinstunternehmen
WAS wird gefördert:
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der Internetauftritt des Unternehmens
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Beratungen und Schulungen
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der Einsatz von E-Commerce und des elektronischen Handels
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die Verwaltung von sozialen Medien sowie digitaler Kommunikationsmodelle
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die Einführung digitaler Technologien und Prozesse zur Umsetzung und Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen
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der Ankauf und die Optimierung von Software
WIE wird gefördert:
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Die oben genannten Leistungen werden mit bis zu 60% der zulässigen Ausgabe im Rahmen der De-Minimis-Regelung bezuschusst
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Die Mindestausgabe liegt bei 2000 Euro, die Höchstausgabe bei 10.000 Euro je Antrag
WER wird gefördert:
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Für Kleinstunternehemen bis zu 5 Mitarbeitern
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Eingetragen in der Handelskammer im Sektor: Handwerk, Industrie, Handel, Tourismus, Dienstleitung
WANN wird gefördert:
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Jedes Unternehmen kann im Zeitraum 2022/23 einen Antrag stellen. Dieser ist bis zum 31. Oktober des Jahres einzureichen, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.
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